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Was ist das Onlinezugangsgesetz?

WOFÜR EIN ONLINEZUGANGSGESETZ (OZG)

Wieso wird aus Sicht der Bundesregierung ein  Onlinezugangsgesetz (OZG) für die deutsche Verwaltung  überhautp benötig?

Der folgende Abschnitt ist ein Ausszug der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat welches diesem Gesetz eine eigenständige Innternetpräsenz gewidmet hat.

“Dass Deutschland beim Thema “Digitale Verwaltung” in Europa nicht gerade zu den Spitzenreitern gehört, ist kein Geheimnis. Während Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen es mittlerweile gewöhnt sind, Einkäufe, Banktransaktionen und Abo-Kündigungen mit nur wenigen Klicks online erledigen zu können, heißt es bei Verwaltungsleistungen meistens immer noch: zum Amt laufen und warten.

Von einer digitalen Verwaltung profitieren aber alle Beteiligten – Antragsprozesse können online effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das spart letztendlich Zeit und Ressourcen auf allen Seiten. Frühere E-Government-Programme waren meist in kleineren Dimensionen angelegt – mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft getreten ist, haben Bund und Länder nun den Hebel, um das Großprojekt bundesweite Verwaltungsdigitalisierung in Angriff zu nehmen.

Was soll das Gesetz leisten?

Der nachfolgende Text ist ebenfalls dem Bundesministerium entommen. Wesentliche Inhalte wurden kenntlich gemacht.

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität, das heißt alle Digitalisierungsprozesse sind danach ausgerichtet, im Endeffekt möglichst anwenderfreundlich zu sein.

Die bundesweite Verwaltungsdigitalisierung ist jedoch relativ komplex, da Deutschland föderal organisiert ist. Jedes Land hat eigene Kompetenzen bei Gesetzgebung und Vollzug. Der Föderalismus unterstützt einerseits die Vielfalt und stärkt die Autonomie der Länder, andererseits gibt es auch eine Vielzahl parallel existierender Gesetze, Leistungen und IT-Infrastrukturen. Außerdem besitzen Länder und Kommunen oft nicht die Ressourcen, Digitalisierungsvorhaben und -projekte alleine und schnell zu stemmen. Dies macht ein bundesweites Digitalisierungsvorhaben, das letztendlich zu gleichwertigen Angeboten für alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – egal wo sie ansässig sind – führen soll, extrem komplex und aufwändig.”

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 14.8.2017 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gemäß Artikel 25 Absatz 1 dieses Gesetzes am 18.8.2017 in Kraft getreten.

Hier findest Du den Wortlaut des Gesetzes. LINK

Was sind OZG-Leistungen?

Bis zum Ende des Jahres 2022 sollen die Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern online verfügbar sein. Doch was genau ist mit diesen Leistungen gemeint?

Wörtlich handelt es sich laut dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um die “elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze”. Damit ist das nach außen wirkende Handeln der Verwaltung gemeint – also das gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Dazu gehören zum Beispiel Verwaltungsleistungen bzw. Anträge auf BAföG, Elterngeld oder Geburtsurkunden.

Die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltung bildet der OZG-Umsetzungskatalog, der zu Beginn des OZG-Prozesses erstellt wurde. Die Basis dafür ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa), ein umfassendes Verzeichnis der deutschen Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg. Es wurden 575 Leistungsbündel festgelegt, wobei ein Leistungsbündel mehrere thematisch zusammengehörige Einzelleistungen umfasst (z.B. das Bündel “Anerkennung von Berufsqualifikationen”, welches die Anerkennung zahlreicher verschiedener Berufe umfasst). Diese OZG-Leistungsbündel werden der Einfachheit halber OZG-Leistungen genannt. Die 575 OZG-Leistungen sind 14 Themenfelder zugeordnet und dort wiederum in einzelne Lebenslagen unterteilt. Diese neue Aufteilung ermöglicht es, ähnliche Leistungen zu bündeln, auch wenn sie in der Zuständigkeit verschiedener Behörden liegen. Der OZG-Umsetzungskatalog ist als Webanwendung zugänglich und wird laufend aktualisiert

Hier geht es direkt zum Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Link 

 

Das OZG-Dashboard

Über ein eigens vom Bundesministerium erstelltes Dashboard soll transparent der aktuelle Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dargestellt weden. Über diese kompremierte Darstellungen erfährt man, wie viele Verwaltungsleistungen bereits in digital dem Bürger zur Verfügung stehen. Viele Dienstleistungen waren schon vor Inkrafttreten des OZG digitalisiert. Im Rahmen des OZG und der Entwicklung der digitalen Verwaltungsprozesse müssen u.a. Faktoren wie die Nutzerfreundlichkeit der jeweiligen Onlinelösungen beachtet werden, hier muss im jeweiligen Prozess z.B. ein “Digitaler Rückkanal” für den Bürger zur Verfügung stehen.

Bis Ende 2022 sollen die “relevanten” Verwaltungsleistungen in Deutschland flächendeckend digital zur Verfügung stehen.

Auf dem Dashboard kann transparen nachvollzogen werden, was bereits online verfügbar ist,  ebenso der aktuelle  Zwischenstand der Digitalisierungsbemühungen von einzelnen Behörden.

Weitere geplante Funktionen

Neben den OZG-Dasborad  als 1. Ausbaustufe, welches im Oktober 2020 online gegangen ist, sollen noch drei weitere Ausbaustufen geben. 

2. Ausbaustufe:  Übersicht über die Abdeckung von digitalen Services in Bund, Ländern und Kommunen

3. Ausbausfutfe: utomatisches Nutzerfeedback über die Qualität der bereits online verfügbaren Verwaltungsleistungen 

Zum Dashboard

Schaue einfach selbst wie weit dein Bundesland bei der Umsätzung des Onlinezungangsgesetz sit  und wie viele OZG-Leistungen sich zur Zeit in den jeweiligen Bundesländer Planung und Umsetzung befinden.

Hier gehts zum Dashboard

Quo vaids OZG –
Auswirkungen auf unsere Gesellschaft?

So viele Vorteile, die ständig zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsprozeee unserer Gesellschaft auch bietet, sehe ich in der Umsetzung für Deutschland große Probleme. Wenn ein Staat Digitaliesrung fordert, so muss er auch für die entsprechende Infrastruktur sorgen. Während die städtischen Gebiete gut versorgt sind sieht das im ländlichen Gebieten noch immer sehr schlecht aus.

Ebenso wird in diesem Rahmen ein Großteil der Bevölkerung vergessen. Ältere Menschen haben kaum oder nur sehr beschränkt Zugang in die “Digitalewelt”. Hier bedarf es von staatlicher Seite deutliche Unterstützung z.B. durch kostenlose Schulungsangebote für Seniore. Ansonsten wird ein Großteil der Gesellschaft, welcher immer größer wird, wahrscheinlich auf der Strecke bleiben. 

Aber nicht nur älter Menschen sind vom Wandel betroffen. Auch junge Menschen, können vielleicht ihr Handy bedienen sind aber im Umgang mit einer digitalen Verwaltung wahrscheinlich deutlich überfordert. Hier sollte schon frühzeitig mit einer “Digitalenbildung” begonnen werden.

Der Wandel ist nicht aufzuhalten, das er für die Gesellschaft zum Nutzen wird bedarf es noch deutlich mehr Aufwand.

 

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